Umweltberater gibt Hinweise
Jedes private Osterfeuer muss bei der Ordnungsbehörde der Stadt Harsewinkel schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldung muss bis zum 22.03.2013 erfolgen, um eine ordnungsgemäße Kontrolle zu gewährleisten! Außerdem muss eine verantwortliche Person, die das Abbrennen des Osterfeuers überwacht, angegeben werden.
Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, ist rechtzeitig zu überlegen, ob nicht durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann.
Osterfeuer und Artenschutz
Reisighaufen für das Osterfeuer, die schon längere Zeit lagern, werden von vielen Kleintieren wie Kaninchen und Igeln oder von Erdkröten und Insekten gerne als Unterschlupf und Versteck aufgesucht. Darüber hinaus beginnen dort einige Vogelarten wie der Zaunkönig schon sehr frühzeitig mit dem Nestbau.
Deshalb ist es notwendig:
• den für das Osterfeuer vorgesehenen Strauchschnitt möglichst kurzfristig vor der Entzündung vollständig umzuschichten, damit die dort befindlichen Kleintiere noch rechtzeitig einen anderen Unterschlupf suchen können und nicht im Osterfeuer verbrennen.
• Bereits frühzeitig bei der Aufschichtung des Brennmaterials daran zu denken, dass der Reisighaufen nicht zu groß wird, damit es beim Umschichten keine Probleme gibt.
• Bei der Wahl eines geeigneten Standortes für das Osterfeuer einen ausreichenden Abstand zu Gehölzen und sonstigen ökologisch sensiblen Bereichen wie Brachflächen oder Gewässern einzuhalten.
Häufig bleibt unberücksichtigt, dass durch die starke Hitzeentwicklung Baumkronen, Sträucher und Hecken schwer geschädigt werden können. Diese Schäden werden meist erst nach dem Blattaustrieb - wenn niemand mehr an das Osterfeuer denkt - sichtbar.
Osterfeuer ohne Abfall
Das Verbrennen von Abfällen wie auch Grünabfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen ist grundsätzlich untersagt (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz § 27). Ausnahmsweise dürfen im Rahmen von sogenannten Brauchtumsfeuern (Osterfeuer) Grünabfälle aus Haus- und Kleingärten an den Osterfeiertagen verbrannt werden. Keinesfalls verwendet werden dürfen z. B.
• Autoreifen,
• Siloabdeckungen,
• Bauholz,
• Paletten,
• beschichtetes bzw. bearbeitetes Holz,
weil bei der Verbrennung gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen können. Deshalb kann das ordnungswidrige Verbrennen aller Abfälle, außer Grünabfällen, mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Osterfeuer und Brandschutz
Alle Jahre wieder muss die Feuerwehr zum Löschen von Osterfeuern ausrücken. Hierbei gilt es nicht nur unvorhergesehene Ausbreitungen des Feuers durch Übergriff auf andere brennbare Materialien oder gar Wohnhäuser zu löschen, sondern auch Straßen und Bahnstrecken zu sichern.
Damit solche Einsätze nicht notwendig sind, beachten Sie bereits frühzeitig bei der Auswahl des Platzes für das Osterfeuer folgende Hinweise:
• Halten Sie ausreichende Sicherheitsabstände zu Gebäuden ein. Ein Mindestabstand von 30 m sollte nicht unterschritten werden.
• Berücksichtigen Sie einen ausreichenden Abstand zu Gehölzen (Kronenbereich!).
• Vermeiden Sie, dass durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsgefährdung entsteht.
• Der unmittelbare Bereich um die Abbrandstelle ist von brennbaren Stoffen freizuhalten. Es besteht die Gefahr einer Entzündung brennbarer Stoffe durch die Wärmestrahlung des Feuers. Auch Glutreste können besonders bei aufkommendem Wind durch Funkenflug eine Brandausbreitung verursachen.
• Die Feuerstelle ist bis zum Erlöschen zu beaufsichtigen.
Die umweltfreundliche Alternative zu den Osterfeuern, ist die ganzjährige Abgabemöglichkeit von Strauch- und Baumschnitt beim Harsewinkler Recyclinghof, Dr-Brenner-Str. 10 (Tel.: 932921). Hier wird das anfallende Material zu Kompost verarbeitet und so dem Naturkreislauf wieder zur Verfügung gestellt. Pkw-Kofferraumladungen können beispielsweise zum Preis von 4,- €, abgegeben werden.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet der Abfall- und Umweltberater der Stadt Harsewinkel, Guido Linnemann, T.: 05247/935-197, E-Mail:
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