Übersichtskarte informiert über Parkzonen in der Innenstadt

Seit September 2010 ist er bei der Verwaltung für den ruhenden Verkehr zuständig. Thomas Wittenbrink ist täglich in der Innenstadt unterwegs, um Parksünder mit einem „Knöllchen" auf ihr falsches Verkehrsverhalten hinzuweisen. Rund 60 von diesen Verwarnungen  schreibt er in der Woche. Daran hat sich im Laufe des vergangenen Jahres nichts geändert. „Da befinden wir uns auf einem gleichbleibend hohen Niveau", resümiert er.

 

Nicht zu übersehen: Thomas Wittenbrink zeigt auf eines der Schilder, mit denen auf die Parkregeln hingewiesen wird.Großbildansicht

Und das, obwohl man im gesamten Harsewinkeler Stadtgebiet grundsätzlich überall kostenlos parken kann und die zu beachtenden Regeln denkbar einfach sind. "In der Innenstadt-Zone gilt in der Zeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Stunde mit Parkscheibe; das steht auch auf den Hinweisschildern, die die entsprechenden Bereiche markieren", so Wittenbrink.

Von dieser Regelung betroffen ist neben dem Bereich Münsterstraße ab Einmündung B 513 bis zum Kreisel bei Poppenborg auch die Achse Alter Markt bis Gütersloher Straße / Ecke Feldstraße und der Parkplatz vor dem Rathaus. "Der wird dabei gerne vergessen - aber auch hier stehen Schilder, die auf diese Regel hinweisen", so Wittenbrink.

Außerhalb des genannten Bereichs können Fahrzeuge in der Innenstadt auf allen markierten Flächen ohne zeitliche Begrenzung abgestellt werden.