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Friedhof
Die Stadt Harsewinkel unterhält drei Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen. In allen drei Ortsteilen gibt es jeweils einen öffentlichen Friedhof. Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Harsewinkel waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.
Für folgende Grabstätten können Nutzungsrechte erworben werden:
Eine Übersicht aller Bestattungsarten mit den dazugehörigen Maßen, Verlängerungsoptionen und Auflagen finden Sie im "Grabstättenverzeichnis".
Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Harsewinkel waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Möchten Sie Ihre Angehörigen, die bei Ihrem Ableben nicht Einwohner der Stadt Harsewinkel waren, auf einem der drei Friedhöfe beisetzen, können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen (siehe Dokument "Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Beisetzung"). Die Grabstättenverwaltung wird dann über den Antrag entscheiden.
FRIEDHOFSSATZUNG
Die Friedhofssatzung (siehe Dokumente) enthält Informationen über die Rechte und Pflichten auf den städtischen Friedhöfen. Insbesondere die Grabgestaltung, die Grabpflege und das Verhalten auf den Friedhöfen ist in der Friedhofssatzung geregelt.
FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG
Im Falle einer Bestattung werden die Nutzungsrechte an einer Grabstätte erworben. Für die Nutzungsrechte und ggfs. die Nutzung der Friedhofskapelle werden Gebühren fällig. Die aktuellen Gebührentarife finden Sie in der Friedhofsgebührensatzung.
Bei Fragen können Sie sich an die Grabstättenverwaltung unter der Rufnummer 0 52 47 - 975 195 wenden.
Adresse der Friedhöfe in den drei Ortsteilen:
Friedhof Harsewinkel
Hesselteicher Straße 7
33428 Harsewinkel
Friedhof Marienfeld
Klosterhof 22
33428 Marienfeld
Friedhof Greffen
Haller Straße 2
33428 Harsewinkel