Inhaltsbereich
Regionalplan
Die Regionalplanung wägt konkurrierende Ansprüche auf Flächen in einer Region ab und führt sie im Interesse der Allgemeinheit zum Ausgleich. Sie regelt, wie die zur Verfügung stehenden Flächen genutzt werden können. Für die Region Ostwestfalen-Lippe ordnet die Bezirksregierung Detmold die Flächeninteressen. Sie ist die zuständige Regionalplanungsbehörde.
Bei der Gestaltung der Flächennutzung berücksichtigt die Bezirksregierung die Vorgaben des Bundes (das Raumordnungsgesetz) und des Landes (den Landesentwicklungsplan). Ein zentrales Instrument der Regionalplanung ist der „Regionalplan“.
Der Regionalplan legt die Ziele für die Entwicklung der Flächen im Regierungsbezirk fest – also beispielsweise die Entwicklung von Wohn- und Gewerbestandorten unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes. Er ist das Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens.
Beschlossen wird der Regionalplan vom Regionalrat – einem Gremium, dessen Mitglieder von den Kreistagen und vom Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld gewählt werden. Der Regionalrat ist die politische Vertretung des Regierungsbezirks Detmold.
Neuaufstellungsverfahren zum Regionalplan OWL 2020
Der Regionalrat hat die Regionalplanungsbehörde (Dezernat 32) im Jahr 2015 beauftragt, einen Entwurf für einen neuen Regionalplan für den gesamten Planungsraum OWL zu erstellen. Die Regionalplanungsbehörde hat daraufhin mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen. Dazu zählten: die Anforderung und Begleitung der Erarbeitung von Fachbeiträgen durch Fachbehörden und Fachstellen, die Bearbeitung der statistischen Unterlagen sowie weitere technische Vorbereitungen. Zwischen 2016 und 2019 hat die Regionalplanungsbehörde dann intensive vorbereitende Gespräche mit allen Kommunen und Kreisen in OWL geführt, die „Kommunalgespräche“. Im Dezember 2019 hat der Regionalrat Leitlinien beschlossen, parallel wurde die Umweltprüfung durchgeführt und der Umweltbericht mit seinen Anhängen erarbeitet. Mit der Fertigstellung des gesamten Entwurfs des Regionalplans OWL, der aus dem Textteil, der Karte, den Erläuterungskarten und der Umweltprüfung besteht, wurde dann am 5. Oktober 2020 der Erarbeitungsbeschluss zur Neuaufstellung durch den Regionalrat gefasst. Das Beteiligungsverfahren lief vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021. In das Verfahren konnte sich Jedermann einbringen und eine Stellungnahme abgeben, also z. B. Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden, Kreise, Kammern und Fachbehörden.
Der Entwurf des Regionalplanes OWL einschließlich der Erläuterungen ist über den Link auf der rechten Seiten einsehbar.