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Corona aktuell
Für den Kreis Gütersloh ist die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales maßgeblich.
Hier finden Sie Infos zum Corona-Virus in Leichter Sprache.
Testzentren in Harsewinkel und im Kreis Gütersloh
Standorte, Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den Testzentren in Harsewinkel und im Kreis Gütersloh finden Sie auf dem Dashboard der Website des Kreises Gütersloh.
Für das Betreten von Rathaus und Bürgerbüro gilt die 3G-Regel: Nur wer geimpft, immunisiert oder getestet ist, erhält Zugang zu den beiden öffentlichen Gebäuden. Der Nachweis wird beim Zutritt am Eingang kontrolliert. Dient ein Test als Nachweis, darf dieser nicht älter als 24 Stunden sein. Wer den Nachweis über eine Immunisierung oder ein negatives Testergebnis nicht vorlegen kann, wird nicht eingelassen.
Es werden nur Personen eingelassen, die eine medizinische Maske, das heißt: eine FFP2- oder eine sogenannte "OP"-Maske tragen. Daneben werden die Besucher/innen aufgefordert, sich vor Betreten der Diensträume im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren.
Öffnungszeiten Rathaus:
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr.
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr.
Die Öffnung des Rathauses wärend der Corona-Pandemie folgt dem Konzept des „einlassgesteuerten Besuchsverkehrs“. Dabei bleibt die Rathaustür weiterhin geschlossen: Die Besucher/innen nennen der Informationszentrale über die Gegensprechanlage ihr Anliegen und werden dann von der/dem entsprechenden Sachbearbeiter/in an der Eingangstür abgeholt und in das jeweilige Büro geleitet.
Trotz der Möglichkeit, zur Erledigung einer Angelegenheit persönlich ins Rathaus kommen zu können, bittet die Stadt-Verwaltung, zu prüfen, ob sich das jeweilige Anliegen auch telefonisch oder per E-Mail regeln lässt. Mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin lässt sich – sollte ein persönliches Erscheinen erforderlich sein - eine längere Wartezeit vor der Rathaustür vermeiden. Alle Ansprechpartner/innen mit den entsprechenden Kontakt-Daten sind auf der Internetseite der Stadt Harsewinkel unter der Rubrik Rubrik Rathaus/Bürgerservice hinterlegt.
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag: 10 bis 12 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Termine können über die Buchungsplattform, telefonisch (5247 935 200) oder per E-Mail (buergerbuero@harsewinkel.de) vereinbart werden. Das Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger nur mit solchen Anliegen an die Mitarbeiterinnen wenden sollen, bei denen die Zuständigkeiten eindeutig beim Bürgerbüro liegen (siehe dazu: Internetseite der Stadt Harsewinkel: Bürgerservice/Dienstleistungen von A bis Z) und ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Abfallangelegenheiten sollten grundsätzlich am Telefon oder per E-Mail erledigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden zu den Terminen an der Tür des Rathauses II abgeholt und nach dem Termin auch wieder hinausbegleitet.
Die Erklärungen zum Elterneinkommen für die Kindergarten- und OGS-Beiträge können während der Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden. Bitte auch hierfür an der Zentrale melden und über die Gegensprechanlage das Anliegen nennen. Allerdings sollte von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Unterlagen nicht per Post oder E-Mail an die Stadt geschickt werden können oder wenn zur Klärung weiterer Fragen ein persönlicher Kontakt erforderlich ist.
Trauerhallen
Das Betreten der Trauerhallen ist entsprechend der ab dem 24.11.2021 geltende CoronaSchVO nach den sog. 3-G-Regeln nur immunisierten, geimpften oder getesteten Personen (Testgültigkeit max. 24 Stunden) gestattet. Der Nachweis wird beim Zutritt zu den Trauerhallen kontrolliert. Wer den Nachweis nicht erbringt, darf die Trauerhalle nicht betreten.
Grundsätzlich sind Bestattungen einschließlich vorangehender Trauerfeier ohne Personenbeschränkung zulässig. Allerdings wird angesichts der Lage weiterhin darum gebeten, die Teilnehmer/innenzahl so gering wie möglich zu halten. Es besteht Maskenpflicht (min. OP-Maske oder höherwertig wie z.B. FFP2-Maske) in der Trauerhalle. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Trausäle
Das Betreten der Trausäle ist entsprechend der ab dem 24.11.2021 geltende CoronaSchVO nach den sog. 3G-Regeln nur immunisierten, geimpften oder getesteten Personen (Testgültigkeit max. 24 Stunden) gestattet. Der Nachweis wird beim Zutritt kontrolliert. Wer den Nachweis nicht erbringt, darf die Trausäle nicht betreten.
In Anbetracht der aktuellen Pandemie-Lage ist die zulässige Zahl der Anwesenden - inklusive Brautpaar, Trauzeugen/Trauzeuginnen und Standesbeamtin - wie folgt geregelt:
- Trausaal Rathaus Harsewinkel II: 25 Personen
- Bürgerhaus Marienfeld: 35 Personen
- Bürgerhaus Greffen: 30 Personen
- Rincklake’s, Klosterpforte 18 Personen
Fragen beantworten Ihnen die Standesbeamtinnen der Stadt Harsewinkel. Telefon: 05247 935-149.
Die Besuche der Alters- und Ehejubilare durch die Bürgermeisterin oder ihre Vertreterinnen/ihren Vertreter wurden vor dem Hintergrund der aktuellen pandemischen Lage wieder eingestellt. Die Jubilare erhalten die Glückwünsche per Post.
Die pro Wirtschaft GT hat für Erstanfragen zur Corona-Thematik eine Servicehotline eingerichtet (05241 851409 oder 05241 851023).
Kreis Gütersloh:
Fragen zu Infektionsschutz und Kontaktmanagement : 05241/85-1700
Corona-Bürgerhotline des Kreises Gütersloh: 05241 / 85-4500
Die Nummer 112 der Feuerwehr ist ausschließlich für lebensbedrohliche Lagen gedacht, wie beispielsweise Brände oder Unfälle und muss dafür frei bleiben. Für Fragen rund um Corona stehen die oben genannten Nummern zur Verfügung.
Kassenärztlichen Vereinigung (KVWL): 116117.
Robert Koch Institut:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA):
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
Auswärtiges Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Weltgesundheitsorganisation (WHO):
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019
NRW-Gesundheitsministerium:
https://www.mags.nrw/coronavirus
Hotline des NRW-Gesundheitsministeriums: T.: 0211 8554774