Inhaltsbereich
Ziele und Aufgaben
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (Grundgesetz, Art. 3, Ab. 2)
Die Herstellung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Geschlechter gehört zwar zu den Grundrechten, ist aber in der Realität noch längst nicht eingelöst.
NOCH IMMER
- haben Mädchen und Frauen im Beruf eine geringere Chance, einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden, sie werden schlechter bezahlt und seltener befördert als Männer,
- ist die Haus- und Familienarbeit vor allem "Frauensache", auch dann, wenn Frauen berufstätig sind,
- sind Frauen von Erwerbslosigkeit öfter betroffen als Männer,
- sind Frauen im öffentlichen Leben und in Positionen mit dem Recht zu wichtigen Entscheidungen unterrepräsentiert,
- ist die soziale und finanzielle Situation von Frauen im Alter, nach der Trennung oder nach dem Arbeitsplatzverlust oft erheblich schlechter als die von Männern,
- wird Gewalt gegen Mädchen und Frauen häufig als "privates" Problem verharmlost oder verschwiegen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet als Interessenvertretung für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung.
Ihre Aufgabe ist es, Gleichstellungsprobleme aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zur Realisierung der Gleichberechtigung zu entwickeln.
Aufgaben der Gleichstellungsstelle:
- Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen zum Thema Gleichberechtigung.
- Initiierung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, in der Familie, im sozialen Umfeld sowie in der Gesellschaft.
- Erstellung von Aufklärungs- und Informationsmaterial sowie Öffentlichkeitsarbeit und Pressemitteilungen.
- Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, Initiativen, Verbänden und anderen Institutionen.
- Organisation und Durchführung eigener Veranstaltungen.
- Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes.
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Landes-Gleichstellungsgesetzes NRW innerhalb der Stadtverwaltung.