Bei der Anmeldung im Impfzentrum muss nicht unbedingt ein
Personalausweis vorgelegt werden. Zum Identitätsnachweis reiche im Bedarfsfall
auch ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild, wie beispielsweise ein
Reisepass, die Krankenkassenkarte, ein Schwerbehindertenausweis oder der
Führerschein aus.
Darauf verweist jetzt das Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel. In den vergangenen
Tagen hatten die Mitarbeiterinnen vermehrt Anrufe von besorgten Bürgerinnen und
Bürgern erhalten, deren Personalausweis abgelaufen war. „Grundsätzlich ist es
aber sogar möglich, einen abgelaufenen Lichtbildausweis zum Zwecke der
Identifikations- und Altersfeststellung vorzulegen“, erklärt Silvia Letsch vom
Bürgerbüro.