Hier kommen Sie zu Informationen zu den verschiedenen Führungen:
- Marienfeld und das ehemalige Zisterzienserkloster
- Harsewinkel - Moderne Mittelstadt zwischen Münsterland und Ostwestfalen
- Greffen – Dorfromantik im Ostmünsterland
- Natur- und Fahrradführungen
- Historische Sägemühle Meier Osthoff
- Für Kinder
RUNDGÄNGE ZU GESCHIchte, kultur und natur
Bei Ihren Erkundungen in Harsewinkel sind Ihnen gerne die ausgebildeten Stadtführerinnen und Stadtführer behilflich, die ihren Heimatort genau kennen und wissen, worauf es bei einer Führung für Gäste und Harsewinkeler ankommt: Die Interessen der Gruppe zu berücksichtigen, sich auf die wesentlichen Informationen zu beschränken und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Führung einzubeziehen. Einige der Führungen werden auch speziell für Kinder und Jugendliche angeboten.
Daher sind die Angebote stets nur der Rahmen für ein Thema. Wenn Sie bestimmte Wünsche nach
Schwerpunkten haben, können die Stadtführerinnen und Stadtführer auf diese eingehen und die Führung individuell gestalten. Sie können auch Angebote miteinander kombinieren: Zum Beispiel eine
Führung in Marienfeld mit einem Besuch des Hühnermoors oder eine
Stadtführung in Harsewinkel mit einer kleinen Wanderung durch die
Boomberge. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der
Zusammenstellung Ihres individuellen Programms behilflich.
Die Gruppenstärke für eine Führung sollte 25 Personen nicht überschreiten. Konkrete Absprachen treffen Sie bitte bei der Buchung einer Führung oder direkt mit Ihrer Stadtführerin oder Ihrem Stadtführer.
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer geht auf eigenes Risiko und auf eigene Haftung mit.
Übrigens: Für alle Führungen können Sie auch einen Gutschein erwerben – als Geschenk zum Geburtstag oder zu anderen festlichen Anlässen.
Die Kosten für eine Führung richten sich nach deren Dauer und der Gruppenstärke. Eine Zeitstunde kostet 30,- €, längere Führungen entsprechend mehr. Gruppen mit wesentlich mehr als 25 Personen
werden aufgeteilt. In diesem Fall werden die Kosten pro Stunde und Gruppe berechnet.
Kooperationspartner der Stadt bei den Stadtführungen ist die Volkshochschule Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl.
Führungen können Sie buchen bei der Stadt Harsewinkel oder direkt bei den Stadtführerinnen und Stadtführern.
Hier kommen Sie zu Informationen zu den verschiedenen Führungen:
Marienfeld und das ehemalige Zisterzienserkloster:
- Klosteranlage und Abteikirche
- Abt für Abt - 48 Äbte für Marienfeld
- Garten am Kloster
- Spaziergang durch Marienfeld
Harsewinkel – Moderne Mittelstadt zwischen Münsterland und Ostwestfalen:
- Von Handwerkern und Kaufleuten, Poalbürbern und Zugezogenen
- Harsewinkel im 20. Jahrhundert - Auf den Spuren von Claas
- Update für Ihr Harsewinkel-Wissen
- Harsewinkels Pfarrkirche St. Lucia mit Turmbesichtigung
- Frauenleben in Harsewinkel
- Rövekamp - eine besondere Siedlung
- Erinnern und Gedenken
- Jüdisches Leben in Harsewinkel
- Harsewinkeler Häppchen - Stadtgeschichte/n kulinarisch
Greffen – Dorfromantik im Ostmünsterland:
- Kirche und Kirchplatz in Greffen
Natur- und Fahrradführungen:
- Naturschutzgebiet Hühnermoor
- Boomberge - Wald zwischen Naturschutz und Waldnutzung
- Einmal quer durch Harsewinkel
- Bildstöcke und Wegekreuze
Historische Sägemühle Meier Osthoff:
- Historische Sägemühle Meier Osthoff
Für Kinder:
- Klosterhof und Abteikirche entdecken
- Stadtrundgang mit dem Spökenkieker
Ansprechpartner:
⇑ / Wettbürosteuer
Leistungsbeschreibung
Die Wettbürosteuer wird als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften der Wettbürosteuersatzung der Stadt Harsewinkel erhoben.
Der Besteuerung unterliegen das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
Steuererhebung
Steuerschuldner ist der/die Betreiber/in des Wettbüros, auch soweit dieser selbst als Veranstalter von Wettereignissen auftritt.
Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag. Dieser umfasst den Nominalbetrag gemäß Wettschein zuzüglich etwaigen weiteren für die Platzierung der Wette zu zahlenden Entgelten.
Der Steueranspruch entsteht mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes. Die Steuer wird in der Regel für den Kalendermonat festgesetzt. Die Steuer ist innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. Der Steuerschuldner hat die für die Festsetzung der Steuer erforderlichen Angaben fristgerecht schriftlich zu übermitteln.
Anträge / Formulare
Hier kommen Sie zu den Formualeren der Stadt Harsewinkel
Was sollte ich noch wissen?
Soweit die Stadt Harsewinkel die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, kann sie diese nach § 162 Abgabenordnung schätzen.
Verspätungszuschlag
Wenn der Steuerschuldner die in der Satzung angegebenen Fristen nicht wahrt, kann gemäß § 152 AO ein Verspätungszuschlag erhoben werden.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach § 6, § 7, § 7a oder § 9 der Wettbürosteuersatzung zuwiderhandelt.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden!
Bemerkungen
Wettbürosteuersatzung