Hier kommen Sie zu Informationen zu den verschiedenen Führungen:
- Marienfeld und das ehemalige Zisterzienserkloster
- Harsewinkel - Moderne Mittelstadt zwischen Münsterland und Ostwestfalen
- Greffen – Dorfromantik im Ostmünsterland
- Natur- und Fahrradführungen
- Historische Sägemühle Meier Osthoff
- Für Kinder
RUNDGÄNGE ZU GESCHIchte, kultur und natur
Bei Ihren Erkundungen in Harsewinkel sind Ihnen gerne die ausgebildeten Stadtführerinnen und Stadtführer behilflich, die ihren Heimatort genau kennen und wissen, worauf es bei einer Führung für Gäste und Harsewinkeler ankommt: Die Interessen der Gruppe zu berücksichtigen, sich auf die wesentlichen Informationen zu beschränken und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Führung einzubeziehen. Einige der Führungen werden auch speziell für Kinder und Jugendliche angeboten.
Daher sind die Angebote stets nur der Rahmen für ein Thema. Wenn Sie bestimmte Wünsche nach
Schwerpunkten haben, können die Stadtführerinnen und Stadtführer auf diese eingehen und die Führung individuell gestalten. Sie können auch Angebote miteinander kombinieren: Zum Beispiel eine
Führung in Marienfeld mit einem Besuch des Hühnermoors oder eine
Stadtführung in Harsewinkel mit einer kleinen Wanderung durch die
Boomberge. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der
Zusammenstellung Ihres individuellen Programms behilflich.
Die Gruppenstärke für eine Führung sollte 25 Personen nicht überschreiten. Konkrete Absprachen treffen Sie bitte bei der Buchung einer Führung oder direkt mit Ihrer Stadtführerin oder Ihrem Stadtführer.
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer geht auf eigenes Risiko und auf eigene Haftung mit.
Übrigens: Für alle Führungen können Sie auch einen Gutschein erwerben – als Geschenk zum Geburtstag oder zu anderen festlichen Anlässen.
Die Kosten für eine Führung richten sich nach deren Dauer und der Gruppenstärke. Eine Zeitstunde kostet 30,- €, längere Führungen entsprechend mehr. Gruppen mit wesentlich mehr als 25 Personen
werden aufgeteilt. In diesem Fall werden die Kosten pro Stunde und Gruppe berechnet.
Kooperationspartner der Stadt bei den Stadtführungen ist die Volkshochschule Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl.
Führungen können Sie buchen bei der Stadt Harsewinkel oder direkt bei den Stadtführerinnen und Stadtführern.
Hier kommen Sie zu Informationen zu den verschiedenen Führungen:
Marienfeld und das ehemalige Zisterzienserkloster:
- Klosteranlage und Abteikirche
- Abt für Abt - 48 Äbte für Marienfeld
- Garten am Kloster
- Spaziergang durch Marienfeld
Harsewinkel – Moderne Mittelstadt zwischen Münsterland und Ostwestfalen:
- Von Handwerkern und Kaufleuten, Poalbürbern und Zugezogenen
- Harsewinkel im 20. Jahrhundert - Auf den Spuren von Claas
- Update für Ihr Harsewinkel-Wissen
- Harsewinkels Pfarrkirche St. Lucia mit Turmbesichtigung
- Frauenleben in Harsewinkel
- Rövekamp - eine besondere Siedlung
- Erinnern und Gedenken
- Jüdisches Leben in Harsewinkel
- Harsewinkeler Häppchen - Stadtgeschichte/n kulinarisch
Greffen – Dorfromantik im Ostmünsterland:
- Kirche und Kirchplatz in Greffen
Natur- und Fahrradführungen:
- Naturschutzgebiet Hühnermoor
- Boomberge - Wald zwischen Naturschutz und Waldnutzung
- Einmal quer durch Harsewinkel
- Bildstöcke und Wegekreuze
Historische Sägemühle Meier Osthoff:
- Historische Sägemühle Meier Osthoff
Für Kinder:
- Klosterhof und Abteikirche entdecken
- Stadtrundgang mit dem Spökenkieker
Ansprechpartner:
⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe: Erhebung der Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) berechtigt die Gemeinde, eine Gewerbesteuer zu erheben. Die Erhebung wird dadurch begründet, dass die Gemeinde erhöhte Ausgaben für Infrastruktureinrichtungen für Gewerbebetriebe hat. Diese Mehraufwendungen der Gemeinden sollen durch die Gewerbesteuer abgegolten werden.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Besteuert wird jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland (Deutschland) betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.
Wer verwaltet die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird in fast allen Bundesländern in geteilter Zuständigeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.
Ab wann muss die Gewerbesteuer gezahlt werden?
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerbetreibenden und bei Personengesellschaften mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes. Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und endet mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt. Das ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem das Vermögen an die Gesellschafter verteilt worden ist.
Wie wird die Gewerbesteuer ermittelt?
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Im Rahmen des Steuermessbetragsverfahrens wird über die sachliche und persönliche Steuerpflicht und die Steuerfreiheit eines Gewerbebetriebes sowie über die Höhe des Gewerbeertrages entschieden. Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes/Körperschaftssteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt oder vermindert um Hinzurechnungen und Kürzungen.
Der einheitliche Steuermessbetrag wird vom Finanzamt durch einen förmlichen Steuermessbescheid ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde setzt unter Anwendung des Hebesatzes die Gewerbesteuer fest.
Der Hebesatz einer Gemeinde wird vom Rat beschlossen. Er kann für ein Kalenderjahr oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden.
Der Steuerpflichtige erhält von der Gemeinde einen Gewerbesteuerbescheid. In diesem wird die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum festgesetzt und bekanntgegeben.
Verfahrensablauf
Ablauf des Besteuerungsverfahrens:
Die Finanzämter
- ermitteln die Höhe des maßgeblichen Gewerbesteuerertrages
- setzen den Steuermessbetrag fest (Gewerbesteuerertrag x Steuermesszahl)
- teilen den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit
Die Gemeinden
- setzen die zu entrichtende Gewerbesteuer fest (Messbetrag x Hebesatz) und
- ziehen die Gewerbesteuer ein (Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren).
Hier kommen Sie auf die Homepage der Stadt Harsewinkel zum aktuellen Hebesatz für die Gewerbesteuer.
Bei Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Ordnungswesen.
Das Finanzamt Gütersloh erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Finanzamt Gütersloh
Neuenkirchener Straße 86,
33332 Gütersloh
Telefon: 05241 3071-0
Fax: 0800 10092675351