Hier kommen Sie zu Informationen zu den verschiedenen Führungen:
- Marienfeld und das ehemalige Zisterzienserkloster
- Harsewinkel - Moderne Mittelstadt zwischen Münsterland und Ostwestfalen
- Greffen – Dorfromantik im Ostmünsterland
- Natur- und Fahrradführungen
- Historische Sägemühle Meier Osthoff
- Für Kinder
RUNDGÄNGE ZU GESCHIchte, kultur und natur
Bei Ihren Erkundungen in Harsewinkel sind Ihnen gerne die ausgebildeten Stadtführerinnen und Stadtführer behilflich, die ihren Heimatort genau kennen und wissen, worauf es bei einer Führung für Gäste und Harsewinkeler ankommt: Die Interessen der Gruppe zu berücksichtigen, sich auf die wesentlichen Informationen zu beschränken und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Führung einzubeziehen. Einige der Führungen werden auch speziell für Kinder und Jugendliche angeboten.
Daher sind die Angebote stets nur der Rahmen für ein Thema. Wenn Sie bestimmte Wünsche nach
Schwerpunkten haben, können die Stadtführerinnen und Stadtführer auf diese eingehen und die Führung individuell gestalten. Sie können auch Angebote miteinander kombinieren: Zum Beispiel eine
Führung in Marienfeld mit einem Besuch des Hühnermoors oder eine
Stadtführung in Harsewinkel mit einer kleinen Wanderung durch die
Boomberge. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der
Zusammenstellung Ihres individuellen Programms behilflich.
Die Gruppenstärke für eine Führung sollte 25 Personen nicht überschreiten. Konkrete Absprachen treffen Sie bitte bei der Buchung einer Führung oder direkt mit Ihrer Stadtführerin oder Ihrem Stadtführer.
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer geht auf eigenes Risiko und auf eigene Haftung mit.
Übrigens: Für alle Führungen können Sie auch einen Gutschein erwerben – als Geschenk zum Geburtstag oder zu anderen festlichen Anlässen.
Die Kosten für eine Führung richten sich nach deren Dauer und der Gruppenstärke. Eine Zeitstunde kostet 30,- €, längere Führungen entsprechend mehr. Gruppen mit wesentlich mehr als 25 Personen
werden aufgeteilt. In diesem Fall werden die Kosten pro Stunde und Gruppe berechnet.
Kooperationspartner der Stadt bei den Stadtführungen ist die Volkshochschule Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl.
Führungen können Sie buchen bei der Stadt Harsewinkel oder direkt bei den Stadtführerinnen und Stadtführern.
Hier kommen Sie zu Informationen zu den verschiedenen Führungen:
Marienfeld und das ehemalige Zisterzienserkloster:
- Klosteranlage und Abteikirche
- Abt für Abt - 48 Äbte für Marienfeld
- Garten am Kloster
- Spaziergang durch Marienfeld
Harsewinkel – Moderne Mittelstadt zwischen Münsterland und Ostwestfalen:
- Von Handwerkern und Kaufleuten, Poalbürbern und Zugezogenen
- Harsewinkel im 20. Jahrhundert - Auf den Spuren von Claas
- Update für Ihr Harsewinkel-Wissen
- Harsewinkels Pfarrkirche St. Lucia mit Turmbesichtigung
- Frauenleben in Harsewinkel
- Rövekamp - eine besondere Siedlung
- Erinnern und Gedenken
- Jüdisches Leben in Harsewinkel
- Harsewinkeler Häppchen - Stadtgeschichte/n kulinarisch
Greffen – Dorfromantik im Ostmünsterland:
- Kirche und Kirchplatz in Greffen
Natur- und Fahrradführungen:
- Naturschutzgebiet Hühnermoor
- Boomberge - Wald zwischen Naturschutz und Waldnutzung
- Einmal quer durch Harsewinkel
- Bildstöcke und Wegekreuze
Historische Sägemühle Meier Osthoff:
- Historische Sägemühle Meier Osthoff
Für Kinder:
- Klosterhof und Abteikirche entdecken
- Stadtrundgang mit dem Spökenkieker
Ansprechpartner:
⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Besteuert werden die in der Stadt Harsewinkel veranstalteten Vergnügungen, die in der Vergnügungssteuersatzung aufgeführt sind; dazu gehören u.a.
- der Betrieb von Spiel-und Unterhaltungsapparaten und -automaten sowie
- Tanzveranstaltungen.
Welche Veranstaltungen können besteuert werden?
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
- das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnliche Unternehmen
- in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.
Die Inbetriebnahme eines Apparates oder Automaten in einer Gaststätte, einem Vereinsraum, einer Kantine oder einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort ist unverzüglich anzumelden. Die Außerbetriebnahme des angemeldeten Gerätes oder des Austauschgerätes ist unverzüglich zu melden, andernfalls gilt als Tag der Außerbetriebnahme frühestens der Tag der Meldung.
Die Steuer beträgt für jede angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 1,00 €, bei Veranstaltungen im Freien je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 0,60 €.
Für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungsapparaten und -automaten beträgt die Steuer für jeden angefangenen Kalendermonat für:
- Geräte mit Gewinnmöglichkeiten, die nicht in Spielhallen aufgestellt sind, 46,00 €
- Geräte mit Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen aufgestellt sind, 138,05 € je Gerät
- Musikautomaten je Gerät 23,00 €
- sonstige Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nicht in Spielhallen aufgestellt sind, 23,00 € je Gerät
- sonstige Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen aufgestellt sind, 13,80 € je Gerät
Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Harsewinkel.