Ausbildungsberufe im Überblick
Informationen zu allen Ausbildungsgängen, die von der Stadtverwaltung angeboten werden, finden Sie hier:
- Bachelor of Laws (m/w/d) (Download)
- Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt (m/w/d) (Download)
- Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) (Download)
- Fachangestellte/ Fachangestellter (m/w/d) für Medien- und Informationsdienste (Download)
- Kauffrau/ Kaufmann (m/w/d) für Marketingkommunikation (Download)
- Fachinformatiker/ Fachinformatikerin (m/w/d) Fachrichtung Systemintegration (Download)
- Fachangestellte/ Fachangestellter (m/w/d) für Bäderbetriebe (Download)
- Gärtner/ Gärtnerin (m/w/d) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (Download)
- Straßenwärter/ Straßenwärterin (m/w/d) (Download)
- Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d) (Download)
- Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) (Download)
Ausbildungsplätze zum 01.08.2021
Ansprechpartnerin:
⇑ / Bauen: Bebauungsplan
Leistungsbeschreibung
Der Bebauungsplan ist eine wichtige Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen bzw. für Freistellungen von der Baugenehmigung. Er setzt beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest. Zudem enthält er rechtsverbindliche Festsetzungen über die Nutzungsart, die Geschossigkeit, die Bebauungsdichte und die Überbauung.
Ferner bildet er die Grundlage für weitere zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen, z.B. für Erschließungsmaßnahmen. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Rat der Stadt Harsewinkel beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer und auch alle Behörden rechtsverbindlich. In der Fachgruppe 3.1 - Bauverwaltung, Planung -können Bebauungspläne während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hier kommen Sie auf die Homepage der Stadt Harsewinkel zu weiterführenden Informationen.
Ferner bildet er die Grundlage für weitere zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen, z.B. für Erschließungsmaßnahmen. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Rat der Stadt Harsewinkel beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer und auch alle Behörden rechtsverbindlich. In der Fachgruppe 3.1 - Bauverwaltung, Planung -können Bebauungspläne während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hier kommen Sie auf die Homepage der Stadt Harsewinkel zu weiterführenden Informationen.