Ausbildungsberufe im Überblick
Informationen zu allen Ausbildungsgängen, die von der Stadtverwaltung angeboten werden, finden Sie hier:
- Bachelor of Laws (m/w/d) (Download)
- Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt (m/w/d) (Download)
- Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) (Download)
- Fachangestellte/ Fachangestellter (m/w/d) für Medien- und Informationsdienste (Download)
- Kauffrau/ Kaufmann (m/w/d) für Marketingkommunikation (Download)
- Fachinformatiker/ Fachinformatikerin (m/w/d) Fachrichtung Systemintegration (Download)
- Fachangestellte/ Fachangestellter (m/w/d) für Bäderbetriebe (Download)
- Gärtner/ Gärtnerin (m/w/d) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (Download)
- Straßenwärter/ Straßenwärterin (m/w/d) (Download)
- Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d) (Download)
- Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) (Download)
Ausbildungsplätze zum 01.08.2021
Ansprechpartnerin:
⇑ / Bauen: Anträge auf Genehmigungsfreistellung
Leistungsbeschreibung
Anträge auf Genehmigungsfreistellung werden direkt an die Stadt Harsewinkel gerichtet.
Für Fragen und Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen die nachstehend aufgeführten Mitarbeiter/Mitarbeiter der Stadtverwaltung Harsewinkel zur Verfügung.Gundsätzlich benötigen Sie für alle baulichen Vorhaben (Errichtung, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Abbruch) eine Baugenehmigung. Aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen im Prüfumfang und der Bauvorlagen gibt es verschiedene Verfahren:
das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren
und die Genehmigung von großen Sonderbauten
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die in der Landesbauordnung genannten genehmigungsfreien Vorhaben und sogenannte freigestellte Wohngebäude.
Für Fragen und Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen die nachstehend aufgeführten Mitarbeiter/Mitarbeiter der Stadtverwaltung Harsewinkel zur Verfügung.Gundsätzlich benötigen Sie für alle baulichen Vorhaben (Errichtung, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Abbruch) eine Baugenehmigung. Aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen im Prüfumfang und der Bauvorlagen gibt es verschiedene Verfahren:
das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren
und die Genehmigung von großen Sonderbauten
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die in der Landesbauordnung genannten genehmigungsfreien Vorhaben und sogenannte freigestellte Wohngebäude.