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Leistungsbeschreibung
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Über die Aufenthaltsgenehmigung entscheidet die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:
Antragstellung beim Bürgerbüro:
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
- Aufenthaltserlaubnis, die grundsätzlich nur befristet ausgestellt wird
- Niederlassungserlaubnis, die unbefristet erteilt wird
Antragstellung beim Bürgerbüro:
- Aufenthaltsgestattungen
- Duldungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
elektronischer Aufenthaltstitel