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Leistungsbeschreibung
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) besteht für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Die Anmeldung erfolgt über Kita-Online. Mit folgendem Link gelangen Sie auf die Anmeldemaske:
Hier gelangen Sie auf die Anmeldemaske des Kita-Online
Die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindergärten und -tagesstätten sind per Satzung des Kreises Gütersloh festgesetzt und nach Einkommen und Betreuungsart gestaffelt. Für die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge ist die Stadt Harsewinkel zuständig.
Wenn Sie für Ihr Kind/ Ihre Kinder eine Verpflegung (Mittagessen) in Anspruch nehmen möchten, entsteht Ihnen hierfür ein entsprechender Beitrag. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem jeweiligen Kindergarten.
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Die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindergärten und -tagesstätten sind per Satzung des Kreises Gütersloh festgesetzt und nach Einkommen und Betreuungsart gestaffelt. Für die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge ist die Stadt Harsewinkel zuständig.
Wenn Sie für Ihr Kind/ Ihre Kinder eine Verpflegung (Mittagessen) in Anspruch nehmen möchten, entsteht Ihnen hierfür ein entsprechender Beitrag. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem jeweiligen Kindergarten.