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Leistungsbeschreibung
Für Kfz-Angelegenheiten wie An- Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen ist die Abteilung Straßenverkehr ("Straßenverkehrsamt") der Kreisverwaltung Gütersloh zuständig. Folgende Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kfz können Sie jedoch auch im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel erledigen:
- Außer Betrieb setzen von dem Kfz
- Eintragung von Anschriftenänderungen in der Zulassungsbescheinigung I
- Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug
Alle übrigen Dienstleistungen hinsichtlich der Kfz-Zulassung, von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren erhalten Sie in der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh
- Zulassungsstelle Tel. 05241 851 200
- Führerscheinstelle Tel. 05241 851 252 oder 851 253
Hier kommen Sie auf die Homepage des Kreises Gütersloh für weitere Informationen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Außer Betrieb setzen von KFZ:
Zulassungsbescheinigung I und die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder) des Fahrzeuges zur Entstempelung (§ 14 Fahrzeugzulassungsverordnung FZV)
Eintragung von Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren:
Zulassungsbescheinigung I
Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
Keine Unterlagen notwendig
Welche Gebühren fallen an?
Außer Betrieb setzen von KFZ:
- 7,50 € außer Betrieb setzen eines Kfz innerhalb des Kreises Gütersloh
- 7,50 € außer Betrieb setzen eines Kfz außerhalb des Kreises Gütersloh
- 10,80 € Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren
- 2,60 € Kennzeichenreservierung
Was sollte ich noch wissen?
Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
Die Reservierung gilt für höchstens 12 Monate. Eine Reservierung bei auswärtigen Ausserbetriebsetzungen ist dagegen nicht möglich.
Die Reservierung gilt für höchstens 12 Monate. Eine Reservierung bei auswärtigen Ausserbetriebsetzungen ist dagegen nicht möglich.