Farbgetrennte Entsorgung von Altglas
Das nach Farben getrennte Altglas wird farbgetrennt abgeholt und verwertet. Die Altglas-Container werden mit Hilfe eines Fahrzeugladekrans in das Sammelfahrzeug entleert, welcher zweigeteilt ist für die Farben Grün/ Braun und Weiß.
Das Abstellen von Müll neben den Containern (dazu gehören auch die Transportbehältnisse für das Glas) wird mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
Die Container sind an folgenden Orten aufgestellt:
Weißglas | Buntglas | Klein- elektrogeräte | |
Harsewinkel | |||
Berliner Ring | 2 | 1 | 1 |
Dechant-Budde-Weg | 2 | 1 | - |
Münsterstr./Polizei | 1 | 1 | - |
Gerhard-Hauptmann-Str. | 2 | 2 | 1 |
Nordstraße | 1 | 1 | - |
Lärchenweg | 1 | 1 | - |
Paulusstraße | 1 | 1 | - |
Am Bahnhof | 1 | 1 | - |
Rudolf-Diesel-Straße | 1 | 1 | - |
Westfalendamm | 1 | 1 | - |
Marienfeld | |||
Firma Reiling | 1 | 1 | 1 |
TWE-Bahnhof | 1 | 1 | - |
Von-Korff-Straße | 1 | 1 | 1 |
Greffen | |||
Römerweg | 1 | 1 | - |
St.-Johannesgrundschule | 2 | 1 | 1 |
Ansprechpartner:
⇑ / Ausgleichsmaßnahmen, Kompensationsplanung und Umsetzung
Leistungsbeschreibung
Mit dem Bau öffentlicher und privater Anlagen greift der Mensch in die Umwelt ein. Deshalb fordert der Gesetzgeber diese Eingriffe auszugleichen, zu ersetzen oder zu vermindern.
Seit dem 01.05.1993 muss die Gemeinde in jedem Bebauungsplanverfahren prüfen, inwieweit die Planung zu einem Eingriff in Natur und Landschaft führt und in welchem Umfang Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden müssen. Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen wird im jeweiligen Bebauungsplan detailliert festgesetzt. Die ermittelten erstattungsfähigen Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanes werden auf die im Bebauungsplan zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche verteilt. Die zulässige Grundfläche ist dem Bebauungsplan zu entnehmen.
Wir sagen Ihnen,
Seit dem 01.05.1993 muss die Gemeinde in jedem Bebauungsplanverfahren prüfen, inwieweit die Planung zu einem Eingriff in Natur und Landschaft führt und in welchem Umfang Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden müssen. Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen wird im jeweiligen Bebauungsplan detailliert festgesetzt. Die ermittelten erstattungsfähigen Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanes werden auf die im Bebauungsplan zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche verteilt. Die zulässige Grundfläche ist dem Bebauungsplan zu entnehmen.
Wir sagen Ihnen,
- ob Ihr Grundstück im Bereich eines solchen Bebauungsplans liegt und -sollte dies der Fall sein
- wieviel und wann Sie zahlen müssen
Rechtsgrundlage
- §§ 135 a – 135 c Baugesetzbuch (BauGB)