Farbgetrennte Entsorgung von Altglas
Das nach Farben getrennte Altglas wird farbgetrennt abgeholt und verwertet. Die Altglas-Container werden mit Hilfe eines Fahrzeugladekrans in das Sammelfahrzeug entleert, welcher zweigeteilt ist für die Farben Grün/ Braun und Weiß.
Das Abstellen von Müll neben den Containern (dazu gehören auch die Transportbehältnisse für das Glas) wird mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
Die Container sind an folgenden Orten aufgestellt:
Weißglas | Buntglas | Klein- elektrogeräte | |
Harsewinkel | |||
Berliner Ring | 2 | 1 | 1 |
Dechant-Budde-Weg | 2 | 1 | - |
Münsterstr./Polizei | 1 | 1 | - |
Gerhard-Hauptmann-Str. | 2 | 2 | 1 |
Nordstraße | 1 | 1 | - |
Lärchenweg | 1 | 1 | - |
Paulusstraße | 1 | 1 | - |
Am Bahnhof | 1 | 1 | - |
Rudolf-Diesel-Straße | 1 | 1 | - |
Westfalendamm | 1 | 1 | - |
Marienfeld | |||
Firma Reiling | 1 | 1 | 1 |
TWE-Bahnhof | 1 | 1 | - |
Von-Korff-Straße | 1 | 1 | 1 |
Greffen | |||
Römerweg | 1 | 1 | - |
St.-Johannesgrundschule | 2 | 1 | 1 |
Ansprechpartner:
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Leistungsbeschreibung
Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel sind Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen mit einem Stammumfang von mindestens 1 m (gemessen in 1 m Höhe) geschützt. Möchte jemand einen geschützen Baum entfernen, benötigt er eine Ausnahmegenehmigung.
Nicht unter diese Satzung fallen:
Anträge auf Ausnahmegenehmigung können bei dem nachstehend aufgeführten Mitarbeiter gestellt werden. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zum Thema Baumschutz.
Nicht unter diese Satzung fallen:
- Bäume im Wald,
- Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Walnußbäumen (Juglans regia) nd Esskastanien (Castanea sativa),
- Birken, Pappeln und Lärchen.
Anträge auf Ausnahmegenehmigung können bei dem nachstehend aufgeführten Mitarbeiter gestellt werden. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zum Thema Baumschutz.