Für folgende grabstätten können nutzungsrechte erworben werden:
- Sternengräberfeld (für Kinder mit einem Gewicht von unter 500 Gramm, die vor, während oder bei der Geburt gestorben sind),
- Kindergrabstätten (Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr),
- Einzel- und Familiengrabstätten,
- Grabstätten im anonymen Gräberfeld ,
Grabstätten im anonymen Gräberfeld werden in eigens dafür ausgewiesenen Grabfeldern im Todesfall als Einzelgrabstätten der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Die Nutzungsberechtigung kann nicht verlängert, bzw. wieder erworben werden. Die Gestaltung des anonymen Gräberfeldes erfolgt durch die Stadt Harsewinkel. - Grabstätten im Rasengräberfeld,
Grabstätten im Rasengräberfeld werden in eigens dafür ausgewiesenen Grabfeldern im Todesfall als Einzelgrabstätten der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Jede Grabstätte muss mit einer einheitlichen, ebenerdigen, befahrbaren kleinen Grabplatte versehen sein.
FRIEDHOFSSATZUNG
Die Friedhofssatzung enthält Informationen über die Rechte und Pflichten auf den städtischen Fríedhöfen. Insbesondere die Grabgestaltung, die Grabpflege und das Verhalten auf den Friedhöfen ist in der Friedhofssatzung geregelt.
FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG
Im Falle einer Bestattung werden die Nutzungsrechte an einer Grabstätte erworben. Für die Nutzungsrechte und ggfs. die Nutzung der Friedhofskapelle werden Gebühren fällig. Die aktuellen Gebührentarife finden Sie in der Friedhofsgebührensatzung.
GRABSTÄTTENVERZEICHNIS
Das Grabstättenverzeichnis listet die in Harsewinkel angebotenen Grabarten auf und legt sowohl die Maße der jeweiligen Grabstätten als auch die Verlängerungsoptionen fest.
Liste der zugelassenen Bestatter, Gärtner und Steinmetz-Betriebe
Adressen der FRiedhöfe in den drei Ortsteilen
Friedhof Harsewinkel
Hesselteicher Straße 7
33428 Harsewinkel
Friedhof Marienfeld
Klosterhof 22
33428 Marienfeld
Friedhof Greffen
Haller Straße 2
33428 Harsewinkel