Nachtbus
Der Nachtbus wird bis auf Weiteres jeweils am letzten Samstag des Monats auf
der Strecke Harsewinkel/Bielefeld eingesetzt.
Abfahrtzeiten Harsewinkel:
22 Uhr Greffen, Johannsmann
22.15
Uhr Harsewinkel, Rathaus
22.30 Uhr Marienfeld, Waldschlösschen
Der Nachtbus hält in Bielefeld am Boulevard und an der Kunsthalle.
Rückfahrt ab Bielefeld:
3:45 Uhr ab Boulevard, anschließend Kunsthalle
Tickets
für den Hin- und Rückfahrt sind für acht Euro unter oder
über Instagram (@jusosharsewinkel) erhältlich.
Jugendtreffs
Jugendhäuser
Die Villa
Tecklenburger Weg 2, 33428 Harsewinkel
Tel.: 05247 2783
Trockendock
z. Zt. im Kath. Pfarrheim
Klosterhof 14
33428 Marienfeld
Jugendtreff Life-Line
Nordstrasse 7, 33428 Harsewinkel
Tel.: 05247 2934
Jugendtreff Alte Mühle Greffen
Versmolder Strasse 1, 33428 Harsewinkel
Tel.: 02588 918038
Weitere Angbote für Jugendliche
Stadtjugendring Harsewinkel
Örtlicher Dachverband für die Jugendarbeit ist der Stadtjugenring Harsewinkel.
KREIS GÜTERSLOH/ REGIONALSTELLE WEST, ABT. JUGEND, FAMILIE UND SOZIALER DIENST
Beratung bei sozialen und familiären Problemen (Trennung, Scheidung, etc.), Erziehungshilfen, Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst, Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit und Vormundschaften
Mühlenwinkel 11
33428 Harsewinkel
T.: (05247) 923550
Öffnungszeiten:
Mo., Di, Mi, Fr.: 9:00-12:00 Uhr
Mo. bis Do.: 14:00-16:00 Uhr
MÄDCHENHAUS BIELEFELD E.V.
Renteistraße 14
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 2389146
Nummer gegen Kummer
Jugendtelefon
Tel.: 0800 1110333
Mo. bis Fr.: 15:00-19:00 Uhr
PRO FAMILIA e.V.
Jugendberatung zu den Themen: Freundschaft, Sexualität, Liebe, Homo-/Heterosexualität, Verhütung, sexuelle Gewalterfahrungen, AIDS
Roonstraße 2
33330 Gütersloh
Jugendsprechstunde
Mi.: 14:00-16:00 Uhr
Tel.: 05241 20505
Koordinierungskreis Mädchenarbeit
Ansprechpartnerin:
Marina Schomburg
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel
Tel.: 05247 935-169
Leistungsbeschreibung
Mehrsprachige internationale Urkunden
Geburtsurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunde), z.B. zur Vorlage im Ausland.
Wo werden die Urkunden ausgestellt?
Die Urkunden werden am Ort dieses Ereignisses (Geburt) ausgestellt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall registriert hat. Die wird von dem Standesamt ausgestellt, wo das Kind geboren ist.
Wer kann die Urkunden bekommen?
- alle Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten
- die direkten Vorfahren und Kinder
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können oder die Vollmacht einer berechtigten Person vorlegen.
Enthält die gewünschte Urkunde einen Hinweis über eine Adoption, kann nur folgenden Personen die Urkunde ausgehändigt werden:
- die adoptierte Person (ab dem 16. Lebensjahr)
- die annehmenden Eltern