...in den Tageseinrichtungen
Eltern können zwischen drei Betreuungszeiten für ihr Kind wählen, für die mit dem Träger der Kindertageseinrichtung ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird:
25 Wochenstunden: Diese Betreuungszeit bezieht sich überwiegend auf eine Betreuung am Vormittag und ggf. an wenigen Nachmittagen.
35 Wochenstunden: Die 35 Wochenstunden können je nach Bedarf der Eltern und Möglichkeiten der Kindertageseinrichtung mit einer geteilten Öffnungszeit (vormittags 5 Stunden und nachmittags 2 Stunden), als Blocköffnungszeit (z.B. von 7 bis 14 Uhr) oder in Mischformen angeboten werden.
45 Wochenstunden: Diese Betreuungszeit entspricht einer Ganztagsbetreuung einschließlich Über-Mittag-Betreuung.
...in Spielgruppen
Spielgruppen ergänzen das traditionelle Angebot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. In festen zwei- oder viertägigen Gruppen werden Kinder im Alter von 1-3 Jahren meist vormittags stundenweise betreut. Bitte melden Sie Ihr Kind direkt in der Einrichtung an.
...in Kindertagespflege
Kindertagespflege
ist ein familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder aller
Altersgruppen (3 Monate bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres), in dem
eine Tagesmutter oder ein Tagesvater je nach räumlicher und
persönlicher Situation bis zu max. 5 Kinder gleichzeitig betreut und
fördert. Die Betreuung findet im Haushalt der Tagesmutter/des
Tagesvaters statt, im elterlichen Haushalt des Kindes oder in anderen
geeigneten Räumen.