Alle Bauleitpläne werden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch und §§ 20, 21 Landesplanungsgesetz), wofür der Regionalplan die Grundlage bildet. Zudem wirkt er auf Fachplanungen und andere raumbedeutsame Regelungen ein.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold gliedert sich in zentralörtlicher Ausrichtung in zwei Bereiche auf:
- Oberbereich Paderborn (Kreise Höxter und Paderborn)
- Oberbereich Bielefeld (Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh, Herford, Lippe, Minden-Lübbecke)
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld - wurde am 04. Juni 2004 genehmigt und am 14. September 2004 veröffentlicht und läuft noch unter der Bezeichnung "GEP TA Oberbereich Bielefeld".
Ansprechpartner:
⇑ / Markus Ehrlich
Kontakt
Postadresse
Room Nr.: 262Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel

Zugeordnete Abteilungen
- Fachbereich 3 - Bauen, Städt. Betriebe
- Fachgruppe 3.1: Hochbau, Planung, Bauverwaltung, Liegenschaften