Die Gemeindewerke der Gemeinde Herzebrock-Clarholz haben seit dem 1. Januar 2016 die Rechtsnachfolge für die Wassergewinnungsanlage Quenhorn II angetreten. Statt der bislang geplanten und genehmigten Brunnen sind nun an anderer Stelle Brunnen geplant. Dafür haben die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt.
Entsprechend
der Vorschriften des Landeswassergesetzes (§§ 143, 148 LWG) sind die Unterlagen
für die Dauer eines Monats in den Kommunen auszulegen bzw. auf der Homepage
bereitzustellen, auf die sich das Vorhaben auswirkt. Jede/Jeder
deren/dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum Ablauf des
13. Juli 2016 Einwendungen erheben.
Die Unterlagen werden im Zeitraum vom 30. Mai
2016 bis 29. Juni 2016 in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz und bei der Stadt
Harsewinkel ausgelegt.