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Stadtreinigung: Straßenreinigung/Winterdienst
Die Sauberkeit der Straßen in Harsewinkel und den Ortsteilen trägt wesentlich zu einem gepflegten Stadtbild und zur Lebensqualität bei. Die Stadt Harsewinkel übernimmt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Reinigung der Fahrbahnen auf den größeren und stärker frequentierten Straßen. Darüber hinaus sind jedoch auch Sie als Bürgerinnen und Bürger gefragt: Nach der geltenden Satzung obliegt es den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege sowie die Straße bis zur Fahrbahnmitte regelmäßig zu reinigen. Dies umfasst insbesondere das Entfernen von Schmutz, Laub und sonstigen Verunreinigungen.
Welche Straßen (Fahrbahnen) durch die Stadt gereinigt werden und wo die Reinigungspflicht bei den Anliegern liegt, können Sie dem Straßenverzeichnis als Anlage der Straßenreinigungssatzung entnehmen. Die Reinigung der Gehwege bleibt auch dann in der Verantwortung der Eigentümer. Gemeinsam leisten wir so einen wichtigen Beitrag für ein sauberes und attraktives Stadtbild.
Winterdienst
Der Winterdienst auf Gehwegen gehört laut Satzung ebenfalls zu den Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Bitte sorgen Sie dafür, dass die an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege bei Schnee und Eis rechtzeitig geräumt und gestreut werden, damit alle Verkehrsteilnehmenden diese sicher nutzen können. Gehwege sind in einer Breite von 1,00 m von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Wege mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Wichtig: Die Verwendung von Streusalz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten.
Salz darf nur eingesetzt werden:
- bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), wenn abstumpfende Mittel nicht wirken, oder
- an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenaufgängen und Brückenabgängen sowie starken Steigungs- oder Gefällestrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Die Stadt übernimmt den Winterdienst auf den Fahrbahnen. Der Winterdienst arbeitet nach einem festen Prioritätssystem. Jede Straße in unserer Kommune ist einer Streustufe zugeordnet. Diese legt fest, in welcher Reihenfolge Straßen bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden. Welche Streustufe für Ihre Straße gilt, können Sie im Straßenverzeichnis nachlesen.
Für die Gehwege gilt jedoch: Mit Ihrem Einsatz tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit und zur Vermeidung von Unfällen im Winter bei.



